Bohrschlamm-Entsorgung vom Spezialisten
Mehr Effizienz, mehr Sicherheit: Wir entsorgen Ihren Bohrschlamm rechtskonform und umweltschonend. Entlasten Sie sich durch unsere zertifizierte Kompetenz.
Sie suchen einen Spezialisten für die sichere und umweltverträgliche Bohrschlamm-Entsorgung? Unser Containerservice aus Neukirchen ist Ihre Lösung. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV kümmern wir uns um Ihre Bohrgüter aus horizontalen Bohrungen.
Ob im Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Kreis Marburg oder in Hersfeld-Rotenburg: Sie erhalten von uns sämtliche Leistungen aus einer Hand – von der Beratung über die Planung bis zur Entsorgung. Lassen Sie sich von uns fachgerecht unterstützen, unabhängig von der Größe Ihrer Abfallmengen.
Alle Entsorgungsarbeiten auf Ihrer Baustelle verlaufen reibungslos dank unseres geschulten Personals und modernster Technik.
Sie profitieren von unseren Kooperationen mit zahlreichen Transport- und Logistikpartnern sowie Verwertungs- und Entsorgungsanlagen.
Sie halten sich an die gesetzlichen Regelungen zur Bohrschlamm-Entsorgung, ohne eigene Zertifizierungen und Genehmigungen beantragen zu müssen.
Eine Bohrschlamm-Entsorgung stellt hohe Ansprüche an Personal und Technik. Wir erfüllen sie konsequent. Mit unserem modernen Maschinenpark, den Saugbaggern ESE 6 RD 8000 und Amphitec Vortex sowie speziellen wasserdichten Containern gewährleisten wir jederzeit effiziente Arbeitsabläufe für Ihr Bau- oder Bohrunternehmen.
Natürlich immer vor Ort: unser geschultes Personal, das die Maschinen mit der erforderlichen Präzision bedient. So brauchen Sie sich um nichts zu kümmern – wir erledigen alle Aufgaben schnell, sauber und selbstständig.
Wer Bohrschlämme und Bohrklein aus Horizontalbohrungen entsorgen möchte, muss sich an den allgemeinen gesetzlichen Regelungen orientieren. Nach Paragraf 7 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) haben Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwertet zu werden. Beeinträchtigungen des Allgemeinwohls dürfen nicht erwartbar sein – das gilt vor allem für Schadstoffanreicherungen im Wertstoffkreislauf.
Grundsätzlich behandelt das KrWG die Verwertung von Abfällen vorrangig gegenüber ihrer Beseitigung. Wann immer sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, muss sie umgesetzt werden.
Spezielle gesetzliche oder sonstige Regelungen ausschließlich zur Entsorgung von Bohrschlamm oder Bohrklein existieren hingegen nicht.
Abhängig von der Klassifizierung und chemischen Zusammensetzung des Bohrschlamms kommen für die Entsorgung verschiedene Methoden infrage. Zu ihnen gehören zum Beispiel:
Für den sicheren Transport des Bohrschlamms verwenden wir spezielle wasserdichte Container, mit denen wir Verschmutzungen der Umwelt konsequent verhindern.
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Kosten von mehreren Faktoren abhängen, zum Beispiel:
Besprechen Sie mit uns dazu Ihre individuellen Anforderungen. Anschließend kalkulieren wir für Sie gern ein konkretes Preisangebot.